Allgemeine Geschäftsbedingungen für Individualreservierungen und Arrangements im Hotel Chlosterhof Stein am Rhein
1. Geltungsbereich
1.1 Soweit im Text nicht anders bezeichnet, gelten als Vertragsparteien im Folgenden:
Hotel Chlosterhof AG, Stein am Rhein, sowie dessen autorisierte Vertreter als „Hotel“, der logierende Gast als "Kunde" sowie ein allfälliger Vermittler oder Reisebüro als „Veranstalter“
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die gewerbsmässige und entgeltpflichtige Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.3 Für Seminare, Bankette und Reisegruppen mit zehn oder mehr Teilnehmern kommen diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zur Geltung. Vielmehr finden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Bankette und Reisegruppen“ Anwendung.
1.4 Kommt die Reservierung durch Vermittlung eines Dritten, z.B. Reisebüro oder Internetportal zustande, können dessen allgemeine Geschäftsbedingungen zusätzlich zur Anwendung kommen.
2. Vertragsabschluss, Überlassung an Dritte
2.1 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Hotels an den Veranstalter zustande; Veranstalter und Hotel sind Vertragspartner. Kommt dieser Vertrag mit einem gewerblichen Vermittler oder Organisator zustande, ist dieser verpflichtet, dafür zu sorgen, dass derjenige, für den er die Veranstaltung durchführt bzw. organisiert, einen identischen Vertrag mit dem Hotel abschließt. In diesem Fall haften beide Vertragspartner dem Hotel solidarisch.
2.2 Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Hotelzimmer an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Preise, Zahlung
3.1 Zimmerpreise verstehen sich exklusive Kommission sofern nicht anderes vereinbart wurde, jedoch inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Schaffhausen Tourismus Tax. Bei einer Mehrwertsteuer bzw. Tourismustaxen- Erhöhung behalten wir uns das Recht vor, die Preise anzupassen und die Erhöhung an den Veranstalter weiter zu belasten.
3.2 Umbestellungen (Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hotels) berechtigen das Hotel, abweichende Preise zu verlangen.
3.3 Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich bei Abreise im Hotel zu bezahlen. Das Hotel akzeptiert Bargeld und Euro, sowie American Express, Visa, Diners Club, Mastercard und JCB- Kreditkarten sowie EC/Maestro/Girocard. Schecks werden nicht angenommen. Rechnungen an Firmen zur Überweisung werden nur ausgestellt, wenn eine schriftliche Übernahmeerklärung des Bestellers vorliegt. Rechnungen werden nur innerhalb der Schweiz versandt. Rechnungsversand nach Deutschland und Österreich kann in Einzelfällen zuzüglich einer Gebühr erfolgen. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozent zu berechnen.
Rechnungen an Geschäftsreisende sind auf die MwSt- konforme Firmenadresse laut Handelsregister auszustellen. Der Kunde teilt dem Hotel diese Adresse spätestens bei Anreise mit. Das Hotel ist weder berechtigt noch verpflichtet, bereits geschlossene Rechnungen nachträglich auf neue Adressen auszustellen.
3.4 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Deren Höhe und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4. Zimmerbereitstellung, - übergabe und –rückgabe
4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
4.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hotel gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Ausgenommen hiervon sind durch Zahlungsgarantie bestätigte Zimmer. Zahlungsgarantien beinhalten hinterlegte Kreditkartennummern einschliesslich Verfalldatum und Sicherheitscode, Vorauszahlungen sowie schriftliche Kostenübernahmeerklärungen durch Firmen und Reisebüros.
4.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr, bei Seminaren und Reisegruppen um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Etwaige Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.
5. Rücktritt des Kunden (Annullierung, Stornierung)
5.1 Annullierungen und Stornierungen müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen. Die Fristen zur kostenfreien Annullierung betragen bei Übernachtung mit Frühstück bis 12.00 Uhr am Anreisetag, bei Übernachtungen mit Halbpension, Vollpension oder Arrangements bis 12.00 Uhr am Tag vor der Anreise. Dies gilt auch für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Folgenächte und vorzeitige Abreisen.
5.2 Annullierungen und Stornierungen, die nicht oder nach Ablauf der in 5.1 genannten Fristen erfolgen, werden zu 100 % in Rechnung gestellt, ohne dass das Hotel eine allfällige anderweitige Anfrage für das nicht in Anspruch genommene Zimmer nachweisen muss.
5.3 Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu zahlen.
6. Rücktritt des Hotels
6.1 Wird die vom Hotel verlangte angemessene Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertragesunzumutbar machen; falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder der Gäste oder ohne Einverständnis des Hotels zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden; falls das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hotels zuzurechnen ist oder falls der Kunde gegen Ziffer 2.2. dieser Bedingungen verstößt.
7. Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen, Haftung des Hotels
7.1 Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für den Verlust, Untergang der Beschädigung der mitgeführten Gegenstände keine Haftung. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
7.2 Ansonsten haftet das Hotel – ausser in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweiligen Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung. Für die Besorgung
von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.3 Sofern Stellplätze in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz mittels Valet-Service vermietet werden, haftet das Hotel in diesem Fall nicht für Fahrzeug und Inhalt. Soweit das Hotel Stellplätze in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung stellt, kommt hierdurch ein Leihvertrag bzw. ein Mietvertrag und kein
Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel übernimmt keine Obhutspflicht für Fahrzeuge und Inhalt. Das Hotel haftet für Fahrzeuge und Inhalt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.4 Der Gast benutzt Sauna, Schwimmbad, Sauna, Solarium, die gesamten Schwimmbadeinrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr.
8. Verschiedenes
8.1 Änderungen oder Ergänzungen sowie Stornierungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen für Beherbergungen bedürfen der Schriftform sowie einer rechtsgültigen Unterschrift. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
8.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Stein am Rhein. Es gilt schweizerisches Recht.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist Stein am Rhein.
