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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Reisegruppen und Bankette:

Soweit im Text nicht anders bezeichnet, gelten als Vertragsparteien im folgenden:
Hotel Chlosterhof AG, Stein am Rhein, sowie dessen autorisierte Vertreter als „Hotel“ und
die die Veranstaltung durchführende Firma oder Person als „Veranstalter“

Für Individualreservierungen und Arrangements kommen diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich nicht zur Geltung. Vielmehr finden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Individualreservierungen und Arrangements“ Anwendung.

1.Vertragsabschluss

Der Veranstaltungsvertrag über die Miete von Räumen, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel zustande. Die Überlassung von Räumlichkeiten an Drittpersonen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

Ist für eine Veranstaltung eine Bewilligung notwendig, wird diese vom Veranstalter eingeholt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschuss geht zu Lasten des Veranstalters. Alle Preise beziehen sich auf Schweizer Franken. Werden Euro - Preise genannt, so unterliegen diese dem amtlichen Wechselkurs und haben allein informativen Charakter. Preisanpassungen sind ausdrücklich vorbehalten.

Rechnungen des Hotels sind nach Erhalt innert 10 Werktagen netto zu zahlen. Veranstalter aus dem Ausland bezahlen die Rechnung im Hotel unmittelbar nach Ende der Veranstaltung. Wird die Rechnung voll oder teilweise von den Teilnehmern beglichen, so bezahlen diese ihre anteiligen Rechnungen im Hotel unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung. Dies gilt auch für Gesamtrechnungen, deren Totale den Betrag von sFr. 500.00 nicht übersteigt.

Persönliche Cheques werden nicht akzeptiert. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung behält sich das Hotel eine Vorauszahlung vor.

Hotelrechnungen an Firmen sind an die Mwst - konforme Firmenadresse laut Handelsregister zu adressieren. Der Veranstalter teilt diese Adresse oder Adressen dem Hotel zusammen mit der unterschriebenen Bestätigung mit. Weicht die tatsächliche Firmenadresse davon ab, so ist das Hotel nicht verpflichtet, eine neue Rechnung auszustellen.

3. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter teilt dem Hotel spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die definitive Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mit. Abweichungen der tatsächlichen Teilnehmerzahl von der Garantiezahl nach unten werden bis zu 5% bei der Abrechnung berücksichtigt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten werden bei der Rechnungslegung nicht berücksichtigt und gehen zu Lasten des Veranstalters.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen der Teilnehmerzahl von mehr als 5% über die Garantiezahl bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

Bei den Tagungspauschalen gilt zu beachten, das dem Hotel 3 Tage von dem Anlass die Teilnehmerzahl bestätigt wird. Diese Garantiezahl bildet die tatsächliche Berechnungsgrundlage für die Tagespauschale, auch wenn sie von den Teilnehmern nicht oder nur teilweise genutzt wird.

Werden unmittelbar vor Beginn oder während der Veranstaltung zusätzliche Speisen, Getränke, technische Hilfsmittel oder andere Leistungen bestellt, so gelten diese nicht als Bestandteil der Tagungspauschalen, sondern werden separat gemäss Preisliste verrechnet.

4. Stornierung

Kann die Veranstaltung ohne Verschulden des Hotels nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsprechend der Auftragsbestätigung. Für diesen Anspruch ist der Zeitpunkt des Einganges der Stornierung massgeblich. Diese hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen.
Annullierungsfristen:
bis 90 Tage: keine Kosten
90. bis 60. Tag: 40% der gebuchten Leistungen
60. bis 30. Tag: 60% der gebuchten Leistungen
30. bis 01. Tag: 80% der gebuchten Leistungen

Zimmerstornierungen einzelner Teilnehmer (jedoch nicht mehr als 5% der gesamten Reservierung) werden bis 12.00 Uhr des Anreisetages akzeptiert, ansonsten werden die gebuchten Leistungen verrechnet.

5. Drittleistungen

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder andere Einrichtungen beschafft, handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

6. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen, z. B. bei nationalen Spezialitäten kann hierüber, vorbehaltlich einer Servicegebühr bzw. eines Korkengeldes, eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

7. Nachtzuschläge

Für Veranstaltungen, welche länger als 24 Uhr dauern, ist das Hotel bei der Reservierung zu informieren. Das Bedienpersonal wird in diesem Fall separat verrechnet.

8. Publikationen

Zeitungsanzeigen, Plakate und Internetpublikationen mit dem Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung vorbehaltlich des Vergütungsanspruches laut Ziffer 4 und allfälligen Schadensersatzforderungen abzusagen.
Plakate mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, die vom Veranstalter ausserhalb des Hotels angebracht wurden, sind nach Ablauf der Veranstaltung von ihm zu entfernen. Dies gilt auch für Internetpublikationen.

9. Schäden und Haftung

Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Das Aufhängen von Plakaten, Grafiken oder Charts ist nur auf den hierfür vorgesehenen Pinnwänden gestattet. Das Beschriften von Flächen, insbesondere Projektionswände, ausgenommen der hierfür vorgesehenen Flipcharts, ist zu unterlassen.
Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Konferenz- oder Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch und vor allem auf vertrauliche Dokumente, Medien oder Datenträger, sowie auf hoteleigenen Rechnern gespeicherte Dateien des Veranstalters, die nach Ende der Veranstaltung zurückgelassen werden. Der Versand von Unterlagen und Gegenständen vom Veranstalter zum Hotel und umgekehrt erfolgt auf Risiko des Veranstalters. Die Versicherung für eingebrachte Sachen hat der Veranstalter selbst zu besorgen.

10. Informationspflicht

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass diese Geschäftsbedingungen auch den durch den Veranstalter hinzugezogenen Dritten (Teilnehmer, Musiker, Aussteller etc) bekannt gemacht werden.

11. Sonstiges

Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter der Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

Die Unwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen zieht nicht die Unwirksamkeit anderer Bestimmungen nach sich. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt die ihr am nächsten kommende Bestimmung.

Einzelne Bedingungen, Vereinbarungen und Nebenabreden können je nach Art der Veranstaltung individuell angepasst werden, bedürfen dann aber der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Aufhebung dieser Formerfordernis.

Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Hotelbetrieb, die Sicherheit sowie das Renommee des Hauses gefährdet, und in Fällen höherer Gewalt, kann das Hotel die Veranstaltung jederzeit absagen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

Diese Geschäftbedingungen sind integrativer Bestandteil unserer definitiven Bestätigung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stein am Rhein.

 

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